Abgeordnete: „Elektronische Überwachung größer als bislang angenommen“

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Eine Anfrage einer kleiner Gruppe Abgeordneter an den Bundestag ergab: Die elektronische Überwachung ist größer als bislang angenommen. Der Bundesnachrichtendienst wertet demnach Millionen E-Mails aus. Technik und Raster bleiben Geheimsache. Dieses und andere Beispiele zeigen aber, dass Abgeordnete und Bürger viel häufiger von ihrem Recht auf Information Gebrauch machen sollten. 

Netzüberwachung ist ein sensibles Thema. Während staatliche Behörden Maßnahmen zur Überwachung etwa zur Terrorbekämpfung forcieren wollen, fürchten Datenschützer Missbrauch und kritisieren, dass Online-Nutzer unter einen Generalverdacht gestellt würden. So formiert sich derzeit breiter Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Parallel findet bereits eine breite Überwachung der Online-Aktivitäten durch die Geheimdienste statt. Allerdings: „Das Ausmaß der elektronischen Überwachung durch die deutschen Geheimdienste ist vermutlich viel größer als bislang angenommen“, so Andrej Hunko, Abgeordneter der Bundestagsfraktion der Linken. Zusammen mit seinem Kollegen Jan Korte und anderen Abgeordneten hatte er eine Kleine Anfrage über die „Strategische Fernmeldeaufklärung durch Geheimdienste des Bundes“ vorbereitet. Jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Vieles wird als „geheim“ eingestuft und kann „nicht öffentlich dargestellt werden“.

Das Ergebnis ist in den Augen der Abgeordneten unbefriedigend. Hunko: „Es ist zudem unklar, wie sichergestellt wird, dass die Geheimdienste sich tatsächlich auf die Überwachung einer ‚erlaubten‘ Quote von 20 Prozent der digitalen Kommunikation beschränken: Denn die vier Provider sind gegenüber dem Bundesnachrichtendienst zur vollständigen Übergabe aller Daten verpflichtet. Die Bundesregierung selbst trägt jedoch nichts zur Erhellung dieses groß angelegten Angriffs auf die informationelle Selbstbestimmung bei.“

Wesentliche Aspekte seien in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt und damit der öffentlichen Diskussion entzogen. Abgeordnete dürfen die geheim gehaltenen Informationen nicht durch Netzaktivisten, Bürgerrechtler oder Anwälte bewerten lassen, so Hunko. „Stattdessen werden wie von autoritären Regimes Anwendungen der deutschen Firmen Utimaco, Ipoque oder Trovicor genutzt, um möglichst tief in die private digitale Kommunikation einzudringen. Ich gehe davon aus, dass der Auslandsgeheimdienst auch ausländische Rechner mit Trojanern ausspioniert.“

So unbefriedigend die Antwort auch sein mag, zeigt sie deutlich, dass es sich lohnt, mit Anfragen Druck zu machen und Transparenz und Information einzufordern.

US-Behörden überwachen Social Media

So ergab vor Kurzem eine Anfrage der US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Privacy Information Center (EPIC) an das US-Ministerium für Innere Sicherheit Erkenntnisse über die Social-Media-Überwachung der Behörden. Aufgrund ihrer Verpflichtung zu Transparenz und Information (Freedom of Information Act) hat die Behörde eine Liste mit Wörtern und Begriffen herausgegeben, auf die sich die Überwachung Sozialer Netzwerke fokussiert. Neben den erwartbaren Schlagwörter wie „Al Qaeda“, „terrorism“ und „dirty bomb“ finden sich auch Dutzende scheinbar harmloser Begriffe, darunter „pork“, „cloud“, „team“ und „Mexico“.

Die folgende Liste ist ein Auszug aus dem „Analyst’s Desktop Binder 2011„. Sie zeigt, wie die US-Behörden vorgehen, um Stimmungen und Bewegungen im Netz frühzeitig zu erkennen:

Wer in Deutschland Anfragen an die Behörden formulieren will, erhält von dem Projekt „Frag den Staat“ Unterstützung. Die Webseite der Open Knowledge Foundation veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen und hilft den Bürgern, selber Anfragen an den Staat zu stellen.

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