Vor 10 Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Es soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Nun hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein Gutachten vorgelegt, das erheblichen Verbesserungsbedarf sieht, insbesondere eine Verschärfung des Gesetzes.
Die laut ADS wichtigsten notwendigen Änderungen
Nicht mehr nur Betroffene, die sich von Arbeitgebern, Dienstleistern oder Vermietern benachteiligt fühlen, sollen klagen dürfen, sondern auch Verbände und die ADS selbst. Auch die derzeitige Verjährungsfrist von zwei Monaten ist dem Gremium zu kurz, ein halbes Jahr sei angebrachter. Der Begriff „Alter“ solle durch „Lebensalter“ ersetzt werden, um deutlich zu machen, dass auch junge Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollen.
Eine Ausweitung der „Zielgruppen“ des Gesetzes sei ebenfalls zu empfehlen. So sollte zum Beispiel niemand mehr wegen seiner sozialen Stellung und seines Einkommens bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung sowie als Kunde diskriminiert werden dürfen.
Konkret: Problematische Formulierungen in Stellenanzeigen
Arbeitgeber müssen sich bei der Formulierung einer Stellenanzeige jedes Mal aufs Neue mit dem AGG auseinandersetzen, um im Sinne des Gesetzes korrekte Formulierungen zu finden. Oftmals kein einfaches Unterfangen. Wer etwa „akzentfreie Sprachkenntnisse“ oder „Muttersprache“ fordert, nimmt damit Einschränkungen bezüglich der ethnischen Herkunft vor. Dies kann eine mittelbare Benachteiligung bewirken, weil die Mehrzahl der davon nachteilig Betroffenen nicht einer bestimmten ethnischen Herkunft sind.
Altersgrenzen sollten auch grundsätzlich nicht genannt werden, ebenso sind Formulierungen wie „junges Team“ oder die Forderung nach „einschlägiger“ oder einer bestimmten Dauer der Berufserfahrung problematisch. Ebenfalls sehr kritisch und immer wieder ein Fall für die Arbeitsgerichte: Formulierungen zum Gesundheitszustand, zur Arbeitsweise oder zu Charaktereigenschaften („belastbar“, „dynamisch“ etc.).
http://www.jobmenu.de/stellenanzeigen-schalten
Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“