Neues von Echobot. Die Suchmaschine hat via E-Mail mitgeteilt, dass auch die FAZ eine einstweilige Verfügung an das Unternehmen verschickt hat. Um auch weiterhin im Gespräch zu bleiben, haben sich die Macher mit Anwalt Nico Arfmann zusammengetan und ein nettes Whitepaper herausgebracht. Die rechtliche Orientierungshilfe kann zumindest zum Umgang mit Pressetexten aus dem Internet, ausgeschlossen PR, als Hilfe dienen.
„Wir warten nach unserem Widerspruch im Einstweiligen Verfügungsverfahren der SZ jetzt auf den Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht München, der für Ende Juni anberaumt ist. In der gleichgelagerten Sache der FAZ wurde uns nun, wie erwartet, ebenfalls eine einstweillige Verfügung zugestellt. Auch dieser haben wir widersprochen, jedoch bis zur Klärung auch die Artikel von faz.net aus dem Echobot entfernt“, so Bastian Karweg per E-Mail.
Zusammen mit dem Anwalt Nico Arfmann hat die Suchmaschine Echobot nun ein Whitepaper herausgebracht. Dieses findet ihr hier.
Hinweis der Redaktion: Echobot gehört um einige Ecken zum Huber Verlag für Neue Medien GmbH, also zu uns.