Eine illegale Facebook-Party kommt einem 20-Jährigen aus Konstanz (Baden-Württemberg) teuer zu stehen: Er hat einen Gebührenbescheid über 227.052 Euro erhalten. Der junge Mann hatte zu einer Party über Facebook geladen. Dabei durchsuchte die Polizei wohl auch gleich die Wohnung des „Veranstalters“ und nahmen auch gleich zwei Rechner mit.
Zuvor war er selbst Besucher verschiedener Facebook-Parties, als er auf die Idee kam, „Da geht noch mehr, das kannst du noch besser machen“. Das ist ihm zumindest hinsichtlich der Kosten sicherlich ganz gut gelungen. Der junge Mann hatte offenbar mehrmals zu seiner Party Anfang Juli eingeladen. Auf der Party kam es zu mehreren Angriffen auf Polizeibeamte – Sachbeschädigungen und Körperverletzungen sollen ebenfalls dabei gewesen sein.
Hausdurchsuchungen plus Beschlagnahmung von mehreren PCs
Nachdem die Polizei den Partyaufruf auf Facebook mit über 12.000 Eingeladenen entdeckt hatte, verbot sie die Veranstaltung. Auf mehreren Plakaten und Flyern, die in öffentlichen Verkehrsmitteln verteilt wurden, machte die Polizei auf das Partyverbot aufmerksam. Am Veranstaltungstag waren dann doch 283 Beamte und ein Hubschrauber im Einsatz. Diese Kosten plus ein Bußgeld fordert die Stadt Konstanz nun vom 20-Jährigen.
Den Veranstalter hatte die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen aufgespürt. Dabei wurden auch zwei Wohnungen durchsucht und Computer beschlagnahmt. Warum allerdings Durchsuchungen und Beschlagnahmungen das Facebook-Party-Programm der Polizei ausschmückten, bleibt in dieser Nachricht leider unbeantwortet?
In der Praxis ist es für die Polizei beziehungsweise das Bundesland gar nicht so leicht, einfach ihre Kosten erstattet zu verlangen. Je nachdem, in welchem Bundesland der Vorfall passiert, ist es oftmals auch ein Ding der Unmöglichkeit, da die Landesgesetze hier sehr verschieden sind. Daher lässt sich eine pauschale Antwort hier gar nicht geben.
Dank geht für die folgenden Ausführungen an Thomas Waetke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
In Baden-Württemberg beispielsweise kann es eine Erstattungspflicht der Polizeikosten geben (siehe § 8 Abs. 2 Polizeigesetz Ba-Wü), wenn
• die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch das Verhalten von Personen bedroht oder gestört wird, und
• wenn die Person nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann (siehe § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 PolG Ba-Wü).
Gibt es dagegen schon einen behördlichen Bescheid, den der Betroffene aber nicht freiwillig umsetzt, so kommt es zur sogenannten Ersatzvornahme durch die Polizei; auch in diesem Fall wäre der Betroffene zur Kostenerstattung verpflichtet (§ 25 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Ba-Wü).
Personenschäden könnten dazukommen
Nur, wenn der Einladende erkennbar aus Versehen die Einladung öffentlich gemacht und alles in seiner Macht stehende versucht, die Einladung wieder rückgängig zu machen, dann wird die Behörde von der Geltendmachung ihrer Kosten im Zweifel absehen.
Gilt derjenige, der für seine Party auf Facebook einlädt, als Veranstalter, dann kann er neben den Polizeikosten auch für Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Auch ein verletzter Besucher könnte ihn also wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Anspruch nehmen. Schließlich würde die nicht genehmigte Veranstaltung möglicherweise auch eine Reihe von Bußgeldern nach sich ziehen können.
In Österreich ist übrigens über das dort geltende Veranstaltungsgesetz die Durchführung einer nicht genehmigten öffentlichen Veranstaltung ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 7.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Via: Stimme.de, EventFAQ / Thomas Waetke
4 Kommentare
… unglaublich…..
Und die gut verdienenden Fußball-Clubs zahlen NICHTS für den Polizei-Einsatz an jedem Wochenende.
So kann es nicht funktionieren. Politikverdrossenheit, unglaubwürdiges Rechtssystem…. und da wundert man sich, dass die Jugend kein Bock auf nichts mehr hat….
Fußballspiele sind ja angemeldete und genehmigte Veranstaltungen. Da muss die Polizei rausrücken. Bei dem Jugendlichen wurde die Party ja gleich vorweg als Sauf-Orgie mit anschließendem Randalieren eingestuft – das Rausrücken der Polizei ist rechtlich also berechtigt – nur die Strafe finde ich absolut albern.
Sehe ich ähnlich, nur schwer vergleichbar.
Ich find das wirklich heftig. Bin der Meinung, dass v.a. die Teilnehmer nicht ungestraft davonkommen sollten.
Steht hier auch geschrieben:
http://diginights.com/report/stadt-verbietet-facebook-party-auf-dem-marktplatz-teilnehmern-drohen-bis-zu-5-000-euro-geldbusse