IT-Sicherheitsgesetz – Mindeststandards für Unternehmen

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Schon heute sind sich Politik und Wirtschaft darüber einig, dass national und international größere IT-Ausfälle eine reale Gefahr und globale Bedrohung darstellen. Sichere und solide Informationsstrukturen sind daher ein Standortfaktor der Zukunft. Die deutsche Bundesregierung ergreift im Zuge dessen Maßnahmen, um Deutschland als einen der sichersten digitalen Standorte weltweit zu etablieren. Die Verabschiedung des neuen IT-Sicherheitsgesetzes vor gut vier Wochen war dabei ein weiterer Schritt.

Inhalt des neuen Gesetzes war die Anhebung der Sicherheitsauflagen für sensible Branchen und die Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen, die bei Versäumnis mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Auch Behörden müssen ihre IT-Systeme besser schützen. Ursache war mitunter der Hackerangriff auf die Bundesbehörden, die eine notwendige Verschärfung der Sicherheitsstandards offenlegte. Zu den sensiblen Branchen zählen kritische Strukturen, deren Ausfall zu Beeinträchtigungen des Lebens führen. Das sind besonders Unternehmen aus den Branchen Energieversorgung, Gesundheitswesen, Telekommunikation, Versicherungs- und Finanzwesen. Für die Umsetzung der Sicherheitsauflagen haben Unternehmen zwei Jahre Zeit.

Neben der Meldepflicht bei Angriffen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen Telekommunikationsanbieter darüber hinaus Kunden informieren, wenn von deren Computern aus auffällige Aktivitäten in Botnetzen bemerkt werden. Die Aufzeichnung der Verkehrsdaten ist in diesem Fall für eine Dauer von bis zu sechs Monaten zulässig.

Weitere Details zum neuen IT-Sicherheitsgesetz finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestags.

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