Kabel Deutschland drosselt seine Leitung bei Filesharing-Nutzung auf 100 Kilobit pro Sekunde. Der Anbieter von Internet via Kabelnetz bietet eigentlich 100 Megabit pro Sekunde an. In den AGB steht nun geschrieben, dass Kunden, die pro Tag ein Datenvolumen von zehn Gigabyte überschreiten, fortan mit Schneckentempo durch das Netz jagen.
Das ist doch mal eine Nummer. Kabel Deutschland drosselt ab sofort offiziell seine Leitung, wenn Kunden Filesharing zelebrieren. In den heute neu veröffentlichten AGB des Anbieters kann der Nutzer unter Punkt „B Internet Abschnitt Übertragungsgeschwindigkeit“ folgendes lesen: „Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.“
Aber wie erkennt man Filesharing – hierbei handelt es sich wohlgemerkt nicht nur um das illegale Filesharing. An speziellen Knotenpunkten werden dementsprechend Kontrollmessungen durchgeführt und dem Nutzer zugeordnet. Gegenüber Golem hat eine Unternehmens-Sprecherin gesagt, dass „derzeit diese Regelung für Filesharing erst ab Erreichen eines Gesamtdownloadvolumens von 60 GByte pro Tag durchgeführt wird.“ Golem schreibt dazu, dass Kabel Deutschland sich sogar vorbehält, die Maßnahmen weiter anzupassen, wenn „dies aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und derzeit noch nicht absehbarem Nutzungsverhalten erforderlich“ erscheint.