Für einen regionalen Werbeerfolg entscheiden sich Kunden aller Branchen bundesweit für den Mediahaus Verlag Düsseldorf als Werbepartner. Dabei beruhen alle geschlossenen Verträge auf einer bewiesenen Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit. Als seriöser und zuverlässiger Partner kommuniziert der Mediahaus Verlag alle Inhalte klar und transparent und ist bei Rückfragen durch geschulte Mitarbeiter immer in der Lage, passgenaue Lösungen anzubieten. Unnötige Kosten und langwierige Differenzen werden bei diesem Vorgehen vermieden.
Gerichte haben entschieden: Mediahaus Verlag Verträge sind rechtsgültig
95 % der Kunden des Mediahaus Verlag sind mit den regional geschalteten Anzeigen in den Bürgermagazinen zufrieden. Der Mediahaus Verlag Düsseldorf ist darauf bedacht, die Produkte und Leistungen bedarfsorientiert an die individuellen Wünsche der Kunden anzupassen. Bei Uneinigkeiten oder Nachfragen wird alles daran gesetzt, die Kundenzufriedenheit dauerhaft zu stärken. Da der Mediahaus Verlag mit diesem Vorgehen Erfolg hat, melden sich in der medialen Welt häufig Neider mit negativen Äußerungen zu Wort. Diese nutzen die Reichweite des Internets aus und setzen dort an, wo Kunden Unsicherheit besitzen: die Verträge des Mediahaus Verlag Düsseldorf. Jedoch anders als auf diesen vermeintlichen Berater-Seiten dargestellt, werden zwischen dem Mediahaus Verlag und den Werbekunden nur rechtsgültige Verträge mit klar kommunizierten Inhalten geschlossen. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Vordrucke der Verträge keinen Raum für Missverständnisse zulassen.
Bewertung der Gerichte: Vertragsinhalte und Vertragspartner werden deutlich gekennzeichnet
Bundesweit haben zahlreiche Gerichte nach ausreichender Überprüfung der einzelnen Verträge geurteilt, dass alle Bestandteile der Mediahaus Verlag Verträge im Vorfeld der Beratung offenkundig dargelegt wurden und die jeweiligen Kunden über die Vertragsgegenstände sowie die aufgestellten Kosten informiert waren.
Mediahaus Verlag Erfahrung zu den Gerichtsurteilen der Bürgermagazine
Vor dem AG Schwerin wurde zugunsten des Mediahaus Verlag Düsseldorf entschieden: Die Verteilung der hochwertigen Bürgermagazine in einem festgelegten Gebiet im Umkreis von 75 km wird in den Verträgen geregelt. Der Durchmesser des Verteilungsgebietes wurde vor dem AG Schwerin als ausreichend erachtet. Als zuverlässigen Partner in der Logistik hat der Mediahaus Verlag zudem DHL mit der Versendung der Magazine beauftragt. Hier erhalten Anzeigenkunden den Service, ihre Sendung lückenlos nachzuverfolgen. Die rechtlich einwandfreie Vertragsgestaltung hinsichtlich des Vertragspartners befand das AG Torgau sowie das AG Gifhorn. Nachdem ein Kunde die Begleichung von Rechnungen weiterer Auflagen abgelehnt hatte, entschied das AG Oberhausen 2017, dass in den Verträgen des Mediahaus Verlag auf mehrere kostenpflichtige Auflagen hingewiesen wurde. Als der Mediahaus Verlag Düsseldorf vor dem AG Altötting offene Rechnungen eines Kunden eingefordert hatte, musste dieser auf Grundlage der wirksamen Verträge die ausstehenden Kosten zahlen. Des Weiteren belegt ein neues Urteil des AG Brühl, dass auch die Verlängerungsklausel rechtmäßig in den Verträgen markiert ist: Nach einer umfangreichen Beratung erhalten Anzeigenkunden die Möglichkeit, Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abzuschließen. Die Verlängerungsklausel verstoße dabei nicht gegen § 309 BGB und oder weise eine „unangemessene Benachteiligung“ gegen i.S.d. § 307 I BGB auf. Anders als vor Gericht vom Kunden aufgeführt, hatte sich der Vertrag wirksam um ein Jahr verlängert. Vor Gericht konnte der Mediahaus Verlag ferner die längere Vertragsgestaltung – immer abgestimmt auf den Kunden – nachvollziehbar begründen: Branchenüblich führen längere Vertragslaufzeiten zu einer Senkung der Anzeigenkosten. Der Mediahaus Verlag agiert auch in diesem Bereich für seine Kunden und hat dabei die positiven Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben für die Werbekunden im Blick.
Vorsicht bei Blogartikeln zu Mediahaus Verlag Verträge
Überall dort, wo ein Geschäftsverhältnis zustande kommt, kann es zu Missverständnissen kommen. Die Nachricht von rechtswidrigen Verträgen in Web-Blogs oder auf Berater-Seiten schürt die Angst vieler Unternehmen und nutzt die Unwissenheit der betroffenen Personen aus. Ein unzufriedener Auftraggeber, der nicht das Gespräch mit dem Mediahaus Verlag gesucht hat, findet hier Bestätigung. Sinn und Zweck dieser Artikel ist es aber nicht, zukünftige Kunden zu schützen, sondern Eigenwerbung und Akquise zu betreiben, also rein wirtschaftliche Aspekte. Die von Bloggern falsch aufgeführten Informationen zur Rechtslage verleiten interessierte Neukunden oder unzufriedene Kunden dazu, einen solchen Berater zu beauftragen. Für die Beauftragung muss der Kunde aber in Vorleistung gehen und bei einem Gerichtsverfahren mit deutlich höheren Kosten rechnen als bei einer Begleichung der offenen Rechnungssumme. Ein klärendes Gespräch mit dem Mediahaus Verlag schützt vor hohen Gerichtskosten und führt zu pragmatischen Lösungen für beide Seiten. Denn bei einem Zivilverfahren besteht das Risiko, auf den Kosten, die anhand des Gegenstandswertes ermittelt werden, sitzenzubleiben. Dabei haben mehrere Gerichte in ganz Deutschland bestätigt: Die Verträge für die individuell erstellten Bürgermagazine vom Mediahaus Verlag sind umfassend rechtswirksam.
Mediahaus Verlag Erfahrung für eine gelungene Kundenkommunikation
Damit Unternehmen Anzeigen zu ihren Produkten oder Dienstleistungen in einem hochwertigen Umfeld schalten können, bietet der Mediahaus Verlag zahlreiche Möglichkeiten für die unterschiedlichsten Branchen. Die Anzeigen erscheinen werbewirksam in den regionalen Bürgermagazinen, die z. B. dem Leser kostenlos zur Verfügung stehend in Arztpraxen, Supermärkten oder Apotheken auslegt werden. Bei Fragen zu den Vertragsinhalten oder der Gestaltung der Publikationen können sich Kunden jederzeit an das Anzeigenteam wenden und Probleme im Dialog klären. Kundenzufriedenheit steht beim Mediahaus Verlag an erster Stelle: Bevor es zu Streitigkeiten vor Gericht kommt, möchte der Verlag auf unzufriedene Kunden zugehen und passgenaue Lösungen entwickeln. So können beide Vertragsparteien von einer Partnerschaft und dem Werbeerfolg der Magazine langfristig profitieren. Die einzigartigen Vorteile des Mediahaus Verlag Angebots ergeben sich nicht nur aus den angebotenen Leistungen, sondern auch aus der transparenten und kundenfreundlichen Zusammenarbeit. Das Beratungsteam schneidert individuell für jeden Kunden ein Leistungspaket mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis und ausgezeichneter Werbeeffizienz zusammen.