Nach Safe Harbor

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Im Herbst 2015 hatten die Richter des europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Safe-Harbor-Regelung mit den USA aufgehoben. Diese garantierte seit dem Jahr 2000 europäischen Kunden von Cloud Services in den USA ein Datenschutzniveau wie in der Europäischen Union. Doch die Richter kritisierten die US-Praxis: Es gebe keinen Rechtsschutz für EU-Bürger und die Gesetzeslage erlaube US-Behörden den Datenzugriff.

Aber Microsoft reagierte rasch: Es hat zusätzliche rechtliche Regeln eingeführt. Für die Microsoft Cloud gelten jetzt die „EU Model Clauses“ (Standardvertragsklauseln), die mit der EU-Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz übereinstimmen.

Welche technischen Maßnahmen Microsoft darüber hinaus ergreift, lesen Sie in dem Blog von Markus Mönckemeyer von mod IT Services. Klicken Sie dazu einfach auf den unten aufgeführten Link.

http://www.it-mod.de/nach-safe-harbor-wie-sicher-sind-microsoft-cloud-produkte-in-deutschland/

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