„Die Bahn kommt.“ Können Sie sich noch an diesen Spruch der DB erinnern? In Zeiten von Lokführerstreik und gefühlt ewigen Gleisarbeiten entfährt so manchem Reisenden 2015 wohl eher: „Herrschaftszeiten! Die Bahn kommt nicht!” Doch welche Rechte haben Sie als Reisender eigentlich, wenn Sie sich mal wieder die Beine in den Bauch stehen? Im Folgenden hat Concur die wichtigsten Ratschläge zum Thema Verspätung bei Zug – und Flugreisen zusammengestellt:
- Kommen Sie eine Stunde zu spät am Ziel an, muss die Bahn ein Viertel des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Bitte merken: Es geht alleinig um die Ankunftszeit am Zielort.
- Möchten Sie Ihr Geld zurück haben, benötigen Sie ein Fahrgastformular und die Bestätigung der Verspätung durch das Zugpersonal. Dieses Formular gibt es beim Schaffner, der die Verzögerung abzeichnet. Hat er oder sie das Formular nicht zur Hand oder findet die Verspätung nicht im Zug statt weil dieser gar nicht eingetroffen ist, findet der Reisende das Papier auch online oder am Service Point der DB. Nur hier lässt sich bis zu fünf Tage nach dem Reisetag die Verzögerung bestätigen.
- Apropos Geld: Mit dem ausgefüllten Fahrgastrechteformular und der Verspätungsbestätigung können Sie sich auch direkt am Ticketschalter Ihr Geld holen. Dafür müssen Sie allerdings die Originalfahrkarte abgeben. Ansprüche lassen sich bis zu zwölf Monate nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte stellen.
- Sie haben das Ticket nicht mehr? Kein Problem: Wenden Sie sich an das Servicecenter Fahrgastrechte (60 647 Frankfurt/Main, Hotline 0180/5 20 21 78).
- „Jetzt nehm’ ich mir ein Taxi!“ Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr haben Sie als Fahrgast zudem das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, beispielsweise Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür erstattet die DB bis maximal 80 Euro. Das gilt auch bei Zugausfällen. Allerdings muss es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handeln, und der Zielbahnhof kann ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden. Gibt es von der DB zur Verfügung gestellte Alternativen wie Sammeltaxen müssen Sie auf diese umsteigen.
- Sie sind Pendler und haben eine Zeitkarte? Ist der Zug eine Stunde oder mehr verspätet, erhalten Sie eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro. Im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Grundsätzlich werden bei Zeitkarten maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen aber erst ab einer Grenze von vier Euro. Das sind für Bahnkunden mit Zeitkarte im Nahverkehr mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte.
- Und was ist mit verspäteten oder gecancelten Flügen? Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagiere schnellstmöglich und umfassend über einen Flugausfall zu informieren. Die Airline muss außerdem so schnell wie möglich einen zumutbaren Ersatzflug für die von der Annullierung betroffenen Passagiere zu finden. Es gibt zwei verschiedene Leistungen, die Passagiere erwarten können, wenn sie von einem Flugausfall betroffen sind. Bei den Versorgungsleistungen spielt es keine Rolle, warum die Airline den Flug gestrichen hat. Die Entschädigungsleistungen wiederum sind an die Passagiere zu entrichtender Schadensersatz, den die Fluggesellschaft zahlen muss, wenn sie für die Flugstreichung verantwortlich ist. Wurden die Fluggäste nicht mindestens 14 Tage vor Flug über den Flugausfall informiert, erfahren sie vielleicht erst am Flughafen, dass ihr Flug gecancelt wurde und liegt die Flugstreichung im Verantwortungsbereich der Airline, haben Passagiere zusätzlich zu den Betreuungsleistungen Anspruch auf Schadensersatz. Je nach Flugstrecke staffelt sich dieser von 250 bis 600 Euro, allerdings erst ab einer verspäteten Ankunftszeit von drei Stunden am Endziel. Für wetter- oder streikbedingte Abweichungen vom Flugplan sind Fluggesellschaften übrigens in der Regel nicht verantwortlich zu machen. Weitere Informationen zum Thema Fluggastrechte finden sich hier.
- Schnell die Ehefrau benachrichtigen: Mit der Reiseorganisations-App TripIt von Concur können Sie Ihre Reisepläne und aktuelle Informationen übrigens via Tablet und Smartphone auf einen Blick abrufen. Zudem lassen sich Familie, Freunde oder Kollegen von unterwegs über Bahnverspätungen oder Flugänderungen benachrichtigen. Reisedetails können per E-Mail oder SMS vom Handy oder Tablet weitergeleitet werden. Zusätzlich ermöglicht die App das Hinzufügen persönlicher Kommentare oder individueller Informationen. Blitzschnell lassen sich so Kollegen schnell informieren und Pläne anpassen, falls sich Meetings verspäten.
In diesem Sinne: Bitte nicht länger ärgern! Vielleicht können Sie die Warterei am Gleis, Gate oder im Bahnhofscafé ja für die Spesenabrechnung nutzen?
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Beitragsbild: stocksnap.io / Rowan Heuvel