Direkt nach dem Ende der Invite-only-Phase portiert Pinterest seinen Browser-Bildersammeldienst auf das iPhone, iPad und auf die Android-Geräte. Mit dem Dienst lassen sich Bilder und Grafiken aufs virtuelle Board „pinnen“ und archivieren. Aus Gründen des Urheberrechts könnte es durch den mobilen Zuwachs nun speziell in Deutschland zu juristischen Auseinandersetzungen kommen.
Pinterest hat seine Apps für iOS überarbeitet sowie für Android freigegeben. Selbst das Kindle Fire aus dem Hause Amazon hat eine App spendiert bekommen. Die Apps kamen unmittelbar nachdem Pinterest einen Tag zuvor die Invite-only-Phase für beendet erklärt hat. Der Nutzer darf sich nun über Facebook, Twitter oder per E-Mail registrieren.
Wir haben uns die Apps näher angeschaut und können die Aussagen des Unternehmens bestätigen: Die Apps sind flink, schön anzusehen und verfügen über denselben Funktionsumfang, wie die Browservariante. Was besonders gefällt, ist die iPad-App. Sie bringt einen eigenen Browser mit, in dem sämtliche Funktionen leicht bedienbar untergebracht sind. Ebenfalls schön gelungen: Unter Android kann der Anwender Bilder aus der App schießen und direkt an sein Board pinnen. Beide Applikationen integrieren sich dabei flüssig in das Bedienkonzept der jeweiligen Betriebssysteme.
Der Dienst hat insbesondere in den USA schnell an Beliebtheit gewonnen. Das soziale Netzwerk ermöglicht es, Bilder und Grafiken von anderen Personen oder Seiten auf seinem eigenen Board festzuhalten. Der Dienst nennt dieses Feature pinnen. Sind Bilder oder ganze Seiten einmal gepinnt, darf kommentiert, weitergepint und natürlich „geliked“ werden. Das Herz dabei erinnert ein wenig an Instagram. Eigene Alben sind selbstverständlich und wie der Nutzer es bei sozialen Netzwerken gewohnt ist, sind Facebook und Twitter auch in den einzelnen Apps integriert.
Viele Fragen bleiben beim Netzwerkeln allerdings unbeantwortet. Pinterest ist urheberrechtlich bei vielen Rechtsanwälten als fragwürdig eingestuft. So wird aus einer „gepinnten“ Seite die Grafik auf die eigenen Server des US-Dienstes kopiert. Bei einem „Repin“ wird wahrscheinlich eine weitere Kopie auf den Servern abgelegt. Zumindest der erste Vorgang ist bekannt. Die US-Amerikaner sind gewohnt lässig, in Deutschland könnte es durch den nun erwarteten mobilen Zuwachs, zu juristischen Auseinandersetzung via Abmahnwelle kommen.
2 Kommentare
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