Autos sind aus unserem beruflichen Alltag kaum mehr wegzudenken. Besonders als Selbstständiger oder Freiberufler ist man auf den fahrbaren Untersatz angewiesen. Egal ob zur Kundenakquise oder auf dem Weg zur Arbeit, auf ein Auto können die wenigsten verzichten. Doch wie alle Gebrauchsgegenstände haben auch die Kraftfahrzeuge nur eine begrenzte Lebensdauer. Eines Tages ist es soweit: Ein neuer Wagen muss her.
Die Frage der Finanzierung
Dabei stehen nicht nur Selbstständige oder Freiberufler beim Kauf eines neuen Autos zunächst vor der Frage der Finanzierung. Denn auch wenn es natürlich immer günstiger ist, seinen Wagen bar zu bezahlen, so verfügen doch die wenigsten über entsprechende Reserven. Ob Sie Ihren Wagen kaufen, leasen oder per Kredit finanzieren, die Entscheidung für das richtige Finanzierungsmodell ist ganz individuell.
Doch gerade für Selbstständige und Freiberufler ist es nicht immer ganz einfach, die erforderlichen Sicherheiten nachzuweisen. Abhilfe schaffen hier eventuell auch so genannte Kleinkredite. Schließlich setzen sich die von den Banken geforderten Sicherheiten aus folgenden Komponenten zusammen: Vorhandene Rücklagen, Eigentum und nicht zuletzt das monatliche Gehalt. Hier stehen viele Selbstständige vor dem Problem, dass das eingehende Gehalt nicht unbedingt immer regelmäßig oder in gleicher Höhe ausfällt. In diesem Fall kann Leasing eine gute Alternative darstellen.
Ebenso individuell wie die Frage der Finanzierung ist die Entscheidung für einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Auto. Allerdings sollte man bei der Entscheidungsfindung stets im Hinterkopf behalten, dass ein neues Auto schnell an Wert verliert. Im ersten Jahr können es bis zu sechzig Prozent Wertverlust sein. Eine gute Alternative stellen da die Jahreswagen dar. Zudem darf man nicht vergesse: Je teurer ein Wagen ist, umso teurer sind im Regelfall die Unterhaltskosten.
Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Dienstwagen privat nutzen
Bereits bevor Sie sich für ein Modell entscheiden, sollten Sie sich Gedanken machen, in welchem Umfang Sie Ihren Wagen nutzen möchten. Sollten Sie den Wagen ausschließlich für dienstliche Fahrten nutzen, dann ist Ihr Wagen nicht von der Umsatzsteuer betroffen. Und Sie profitieren, sofern Sie dazu berechtigt sind, von einem vollen Vorsteuerabzug.
Wenn Sie den Wagen sowohl für dienstliche als auch private Fahrten nutzen möchten, dann können Sie auswählen, ob Sie Ihren Wagen nur teilweise, komplett oder gar nicht dem Vermögen Ihres Unternehmens zuordnen wollen. Voraussetzung hierfür ist eine dienstliche Nutzung von mindestens zehn Prozent. Sollte ein Vorsteuerabzug aus dem Kauf des Wagens nicht möglich sein, ist es für Sie günstiger, Ihren Wagen Ihrem privaten Vermögen zuzurechnen. Denn sollten Sie das Fahrzeug einmal verkaufen wollen, dann wäre der Kaufbetrag nicht umsatzsteuerpflichtig. Und trotzdem wäre ein anteiliger Vorsteuerabzug aus den laufenden Unterhaltskosten möglich.
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