Mehr Sicherheit durch Infos im Arbeitsschutz-Portal
Der sichere Umgang mit Chemikalien zum Schutz für Mensch und Umwelt ist das Ziel der „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“, besser bekannt als REACH-Verordnung. Die Umsetzung läuft seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2007. Die dadurch nötige Registrierung von Stoffen und Gemischen bringt für die, die damit betraut sind, eine Menge Bürokratie mit sich. Was für große Unternehmen kein Problem darstellen sollte, kann für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell als auch personell ein Desaster werden. Wer soll sich in einer kleineren Firma wann mit einem so komplexen Thema wie REACH befassen? Was gibt es im Sonderfall der Nanomaterialien zu beachten? Wie stellen Unternehmer eine zuverlässige Rechtssicherheit her? Und wer soll das alles bezahlen?
Eine Online-Befragung unter Praktikern (Registranten, Produzenten, Importeuren, Anwendern, Industrieverbänden …) zur Umsetzbarkeit von REACH – durchgeführt von der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – ergab im Frühjahr 2013 als oberste Priorität: Besonders KMU brauchen eine bessere Hilfe bei der Umsetzung von REACH.
Für KMU wird’s ernst! … eigentlich ist es das schon …
Fakt ist: REACH betrifft seit Juni 2013 vermutlich mehr KMU als vorher, denn zu diesem Zeitpunkt hat die Registrierungsphase für Stoffe begonnen, von denen über 1 Tonne bis 100 Tonnen pro Jahr produziert oder importiert werden. Mengen, die viele KMU betreffen dürften. Größere Mengen mussten bereits registriert werden, eine Registrierungspflicht für kleinere Mengen gibt es nicht. Schon bei der zweiten Registrierungsphase (für Stoffe von 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr, die bis 01. Juni 2013 lief) hatten KMU mit 20% einen höheren Anteil an den Registrierungen als in der ersten Registrierungsphase (Stoffe in großen Mengen von über 1.000 Tonnen).
Probleme bei der REACH-Registrierung
Die Registrierung ist eine komplexe Angelegenheit. Ist die Qualität der Registrierungsdossiers deswegen so schlecht? Eine Tatsache, die im April 2013 für Aufruhr in der REACH-Welt sorgte. Oder war hier „Schlamperei“ in den Unternehmen der Grund für unerwähnte oder falsch bewertete Studien?
Dass REACH für KMU zu teuer ist, haben auch die Verantwortlichen festgestellt. Im März 2013 verkündete die EU-Kommission eine Gebührensenkung für KMU. Je nach Unternehmensgröße können sie bei den Standard-Registrierungsgebühren 35 bis 95% sparen, bei den Standardgebühren für Zulassungsanträge 25 bis 90%.
Strafen drohen
Im Mai 2013 trat außerdem die „Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- und unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit“ (Chemikalien-Sanktionsverordnung – ChemSanktionsV) in Kraft. Der falsche Umgang mit Unterrichtungs- und Informationspflichten, Kennzeichnungen und anderen REACH-Pflichten kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Außerdem steht bei Fehlern im Umgang mit REACH die Zulassung und damit die Verwendung des nicht oder falsch registrierten Stoffes auf dem Spiel. Wer einen Stoff oder ein Gemisch gar nicht registrieren lässt, verspielt seine Vermarktungschancen komplett, denn bei REACH gilt das Motto „keine Daten – kein Markt“.
KMU müssen also dafür sorgen, dass sie bei der Umsetzung von REACH auf der sicheren Seite sind, und sie müssen ihren Status als mittleres, kleines oder Kleinstunternehmen verifizieren. Wer die Behörden hier – absichtlich oder unabsichtlich – auf den Holzweg führt oder geführt hat, dem drohen Gebührennachzahlungen, Bearbeitungsgebühren oder sogar der Entzug der Registrierungsnummer und damit der Vermarktungsstopp. Dass dieser Nachweis nicht ganz einfach ist, versuchte die BAuA kürzlich mit einer Kurzinfo abzufangen.
Bei einem so komplexen Thema wie der REACH-Umsetzung sind aktuelle Infos natürlich das A und O. Zum Beispiel die Nachrichten, Videos, Publikationen oder FirmenNews im Arbeitsschutz-Portal. Die Arbeitsschutz-Portal-Redaktion recherchiert und berichtet aktuell und ausgewählt – damit die REACH-Umsetzung besser gelingt.
http://www.arbeitsschutz-portal.de/sw/chemikalien-reach.html
Bild: © panthermedia.net, Gino Santa Maria
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