TKG-Novelle fördert die Breitbandstrategie und stärkt Verbraucherrechte

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Seit dem 10. Mai gilt in Deutschland eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die eine EU-Richtlinie in nationales Recht umwandelt. Die Novellierung soll dazu beitragen, den Ausbau schneller Internetzugänge hierzulande voranzutreiben und die Rechte der Verbraucher zu vereinheitlichen. Die wichtigsten Änderungen für Telefon- und Internetkunden auf einem Blick…

Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am 10. Mai in Kraft getreten. Die TKG-Novelle – ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung – schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze und erleichtert den Netzausbau. Gleichzeitig modernisiert und verbessert das Gesetz auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz.

Alle Änderungen auf einem Blick:

Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- oder Internetanschluss nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Bei einem Umzug des Kunden werden Telefon- und Internetanbieter die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ferner werden Telefon- und Internetanbieter verpflichtet, künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. Bei Festnetz-Anschlüssen wie DSL und Kabel-Internet werden Internetanbieter die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Bei Telefonaten über Call-by-Call-Dienste muss zu Beginn der Preis angesagt werden. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in Kraft.

Handynutzer können verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Um Anbietern die nötige Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen zu geben, tritt die Regel aber nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit. Die ITK-Branche bereitet die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vor.

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen ist hier abrufbar. Die Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Philipp Rösler zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes finden Sie hier.

(via Bitkom)

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Ein Kommentar

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