Das HEINRICH KIPP WERK erweitert die Logistik am Stammsitz in Sulz am Neckar. Die Besonderheit: Bei dem Projekt kommt ausschließlich CO2-neutraler Bewehrungsstahl zum Einsatz. Der Neubau ist somit im doppelten Sinn eine nachhaltige Investition in die Zukunft.

„Wir setzen auf langfristiges Wachstum“, betont Nicolas Kipp, Geschäftsführer von KIPP. „Dabei bekennen wir uns einmal mehr zu nachhaltigem Handeln und unterstützen mit CO2-neutralem Stahl den Klimaschutz.“ Das neue Gebäude wird auf 4.300 m2 Gesamtfläche eine Logistikerweiterung mit Shuttle-Lager, einen Kommissionierungsbereich sowie Büros und einen Aufenthaltsraum umfassen. Für den Neubau werden 400 Tonnen Bewehrungsstahl benötigt. Hier fiel die Entscheidung auf den zertifizierten „grünen Stahl“ des Unternehmens SÜLZLE Stahlpartner in Rosenfeld.

CO2-Belastungen bei der Stahlherstellung gleicht KIPP dabei durch einen Kompensationsbeitrag aus. Bestätigt wird dies durch eine Urkunde, welche Heinrich Sülzle an die Bauherren Nicolas und Heinrich Kipp übergeben hat. Mit dem Klimabeitrag werden Projekte sowohl regional als auch in Schwellen- und Entwicklungsländern unterstützt – zum Beispiel in den Bereichen Waldschutzaufforstung in Uruguay, Photovoltaik in Indien und Trinkwasser in Simbabwe.

SÜLZLE ist der erste Anbieter von zertifiziertem „grünen Stahl“ in Deutschland. „Innovative und führende Unternehmen verfügen über ein hohes Bewusstsein in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit“, so Michael Frey von den Architekten Schmelzle+Partner, der das Neubauprojekt von KIPP betreut. „Durch die Verwendung von CO2-neutralem Baustahl realisiert das HEINRICH KIPP WERK nachhaltiges Bauen und unterstützt dadurch globale Projekte zu erneuerbaren Energien.“

 

www.kipp.com

Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“