Tannengrün, Lichterkette, Plätzchen: Es weihnachtet und die meisten machen sich Gedanken über Geschenke und darüber, wie sie ihre Liebsten glücklich machen können. Das gilt auch für Unternehmen. Gerade in Zeiten der Krise – Energie- und Lebenshaltungskosten steigen rapide an – ist es wichtig, Anerkennung zu zeigen und die eigenen Mitarbeitenden zu unterstützen, wo es möglich ist.

“Firmengeschenke, eine ausgiebige Weihnachtsfeier oder die neue Inflationsausgleichsprämie sind diverse Möglichkeiten, der Belegschaft leuchtende Augen ins Gesicht zu zaubern und sie zugleich an das Unternehmen zu binden”, meint Patrick Löffler, CEO bei givve. Denn eines ist sicher: Wertschätzung – egal in welcher Form – ist für ein positives Gefühl der Mitarbeitenden ihrem Arbeitgeber gegenüber unerlässlich.

Freiwillige Leistung von Arbeitgeber:innen – die Inflationsausgleichsprämie

Als Teil des dritten Entlastungspakets vom Bund sollte die Inflationsausgleichsprämie von Arbeitgeber:innen unbedingt genutzt werden. Bis Ende 2024 können Firmen ihren Angestellten insgesamt 3.000 Euro komplett steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen – entweder als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen. Die Grundlage für die Prämie bildet das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz. Die Prämie zahlen Unternehmen zusätzlich zum normalen Lohn aus.

Geschenke auf der Weihnachtsfeier überreichen

Weihnachtsgeschenke – nicht zu verwechseln mit steuerfreien Sachzuwendungen – sind eine weitere Option, um als Unternehmen Wertschätzung auszudrücken. Während das steuerfreie Sachgeschenk an einen persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit gebunden ist und maximal 60 Euro kosten darf, um steuerfrei zu bleiben, gilt dies für das Weihnachtsgeschenk nicht. Gleichwohl ist es Firmen möglich, ihre Belegschaft zu Weihnachten zu beschenken und dabei Steuern zu sparen. Pro Jahr und Mitarbeitendem können Firmen maximal 110 Euro als steuerfreie Zuwendung im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass der Betrag für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr gilt, wobei die Gesamtkosten der Feier ausschlaggebend sind und auf die Pro-Kopf-Anzahl der Gäste umgerechnet wird. Darunter fallen alle Kosten von Kulinarik bis Unterhaltungsprogramm und eben auch Weihnachtsgeschenke. Unternehmen müssen beachten: Die Geschenke zu Weihnachten sind anlassbezogen. Das bedeutet, sie sind ein Teil der Veranstaltung. Lediglich eine Zusammenkunft zur Übergabe der Geschenke abzuhalten, reicht hingegen nicht aus. Sind die 110 Euro pro Kopf und Jahr überschritten, müssen Firmen Steuern und Abgaben zahlen, der Betrag gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hinweis: In diesem Fall ist es jedoch möglich, den Überschuss steuerbegünstigt zu behandeln. Dabei sind lediglich 25 Prozent Steuern zu zahlen; Sozialabgaben hingegen fallen komplett weg.

Weihnachtsgeld – der Klassiker

Pragmatischer und weniger kreativ, dafür genauso wertschätzend, ist das gute alte Weihnachtsgeld, das Firmen ihren Mitarbeitenden zum Ende des Jahres zusätzlich zum Arbeitslohn auszahlen können. Die Höhe variiert und liegt üblicherweise zwischen 45 und 100 Prozent eines Monatsgehalts. Auf das Weihnachtsgeld fallen volle Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben an.

Alles auf einer Karte – steuerfreie Sachbezüge

Vergünstigte Mahlzeiten, Gutscheine, Fahrtkostenerstattung: Unter den steuerfreien Sachbezug von monatlich maximal 50 Euro fallen viele attraktive geldwerte Vorteile, mit denen Firmen ihre Mitarbeitenden entlasten können – zu Weihnachten und darüber hinaus. Eine Möglichkeit, den steuerfreien Sachbezug an die Belegschaft auszuzahlen, sind Prepaid-Karten wie die von givve. Hierbei lädt das Unternehmen den entsprechenden Betrag direkt und bequem auf die Karte des Mitarbeitenden und diese:r kauft sich davon, was er oder sie möchte. Für das Unternehmen ist dies ein minimaler Verwaltungsaufwand, für die Mitarbeitenden birgt so eine Prepaid-Karte ein hohes Maß an Flexibilität und Wahlmöglichkeiten, das geschenkte Geld auszugeben.

Egal, wofür sich Unternehmen letztlich entscheiden, mit Incentives, Geschenken und freiwilligen Zuwendungen drücken sie der Belegschaft gegenüber Wertschätzung und Anerkennung aus. Die Weihnachtszeit ist ein hervorragender Anlass, dies zu tun. Vor allem heute, in Zeiten der Krise, kann diese Art der Würdigung Mitarbeitende an das Unternehmen binden und sie motivieren, Bestleistungen zu erbringen. Das steigert eine positive Arbeitsatmosphäre und ist letztlich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Über den Autor:

Patrick Löffler ist CEO und Mitgründer des deutschen Fintechs givve. Er ist Experte für Mitarbeiter-Retention und setzt in diesem Zusammenhang stark auf Loyalty- und Benefitprogramme.

 

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