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Betriebliche Zusatzleistungen zur Weihnachtszeit sind in vielen Unternehmen fest verankerte und geschätzte Bestandteile der Vergütungssysteme. Dazu gehören vor allem jährlich wiederkehrende Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresgratifikationen. Bereits 1954 – also vor 71 Jahren – wurde das Weihnachtsgeld erstmals tariflich festgelegt. Laut der Studie des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft zu Anreiz- und Vergütungssystemen zahlen tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen in 89 % der Fälle Weihnachtsgeld. Weitere Informationen zur ifaa-Studie finden Sie unter: www.arbeitswissenschaft.net/verguetungsstudie-2023


Im Tarif verankert
In tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist die Sonderzahlung zum Jahresende für alle tariflich Beschäftigten verbindlich geregelt. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem jeweiligen Tarifgebiet erhalten Mitarbeitende zwischen 25 und 60 % ihres Monatsentgelts. Laut der ifaa-Studie zu Anreiz- und Vergütungssystemen zahlen tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen in 89 % der Fälle Weihnachtsgeld.

Weihnachtsfeier bei Beschäftigten hoch im Kurs
Ebenfalls weit verbreitet und geschätzt sind betriebliche Weihnachtsfeiern, die von 82 % der befragten Unternehmen ausgerichtet werden. Diese sind die am häufigsten angebotene Firmenfeier, noch vor anderen Mitarbeiterveranstaltungen wie Betriebsfesten, gemeinsamen Sportveranstaltungen und Teamevents.

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