Innere Balance unter den Mitarbeitenden, hervorgerufen durch brainLight, ist eine motivierende Haltung für die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 ©brainLight
Wissenschaftliche Erkenntnisse unterstreichen deren Wert
Arbeiten 4.0, auch bekannt unter dem Titel „New Work“ ist der Weg, den das Arbeiten in der Gegenwart ausmacht. Die Digitalisierung und deren Möglichkeiten setzen positive Impulse für Mensch und Arbeitswelt durch Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeit. Schattenseiten dieser Entwicklung sind Stress, Isolation und Fluktuation am Arbeitsplatz. Damit verbunden steigt in Deutschland die Zahl der Burn-Out-Erkrankungen. Die brainLight GmbH schlägt hierzu die Brücke zwischen Wandel und einer Balance, welche diese negativen Begleiterscheinungen ausgleicht. Im Juli dieses Jahres wurde das Unternehmen mit dem Prädikat „Arbeitgeber der Zukunft“ ausgezeichnet.
Die Burn-Out-Zahlen steigen in Deutschland
Dieses Prädikat erhielt das Unternehmen nun schon zum zweiten Mal nach 2023. Die Jury zeichnet die Innovationskraft von brainLight aus und die positiven Auswirkungen ihrer Entspannungssysteme, die das Ziel verfolgen, der Beschleunigung der Arbeitswelt 4.0 mit Entspannung zu begegnen. Damit will das Unternehmen dem steigenden Burn-Out-Risiko in der Arbeitswelt entgegenwirken. Laut aktuellen Studien steht es um die Psyche deutscher Arbeitnehmender nicht gut: Gemäß der Studie „Arbeiten 2023“ der Pronova BKK befürchten 61% der Befragten wegen Überlastung an einer Depression oder einem Burn-Out zu erkranken – elf Prozentpunkte mehr als vor der Corona-Pandemie. 2018, vor der Pandemie, sagte dies nur jeder Zweite von sich. Und das macht sich letztlich bei den Fehltagen bemerkbar, wie der Psychreport 2024 der DAK zeigt: Im Zehnjahresvergleich von 2013 bis 2023 nahmen die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um 52% zu.
Forschung zeigt Interesse an innovativen Lösungen: Mit brainLight dem Burn-Out-Risiko vorbeugen
In Unternehmen nehmen die Arbeitnehmenden eine Vielzahl von Gesundheitsangeboten nicht oder nur bedingt wahr. Oft scheitert deren Akzeptanz an der mangelnden Einbindung und Befragung der Mitarbeitenden vor ihrer Einführung. Außerdem hemmt eine oft fehlende Niedrigschwelligkeit zur Teilnahme. Vor diesem Hintergrund untersuchten Prof. Dr. Argang Ghadiri, David-Lennart Sturz und Dr. Hadjar Ghadiri-Mohajerzad in einer bedeutenden Querschnittsstudie die audio-visuelle brainLight-Stimulation als niedrigschwellige, gesundheitsförderliche Maßnahme an einem Datensatz von über 390 Probanden, die regelmäßig diesen Entspannungsweg nutzten. Aus den Daten konnte ein signifikant-positiver Zusammenhang zwischen dieser Entspannung mit Burnout und Arbeitsengagement sowie der Verbesserung mentaler Gesundheit belegt werden. Die Stichprobe stammt aus dem Kundenstamm der brainLight GmbH und gibt realitätsgetreue Daten wieder, die nicht durch ein experimentelles Design im Vorfeld beeinflusst wurden. Die Studie wurde 2022 in der international renommierten, wissenschaftlichen Fachzeitschrift „International Journal of Environmental Research and Public Health“ veröffentlicht.
„Arbeitgeber der Zukunft 2024“
Das Goldbacher Unternehmen brainLight setzt auch dem Fachkräftemangel etwas entgegen. So bietet es den Mitarbeitenden vor Ort die Möglichkeit, die brainLight-Entspannungssysteme zu nutzen und in ihren Arbeitsalltag einzubauen. Auch dies gab den Ausschlag für die Prämierung mit dem Siegel „Arbeitgeber der Zukunft“. Damit möchte brainLight seine Zukunftsfähigkeit sichtbar machen und punktet dadurch auch im Employer Branding.
Die brainLight-Entspannung
brainLight-Anwendungen beginnen auf Knopfdruck und ermöglichen entspannende Qualitätspausen – egal, ob in der Arbeitswelt oder privat. Diese Entspannung bietet meditationsähnliche Erfahrungen und kann somit dem Burn-Out vorbeugen. Über eine Visualisierungsbrille und einen Kopfhörer nehmen Anwendende Licht- und Tonstimuli wahr. Wahlweise kann ein Shiatsu-Massagesessel den Körper massieren und so dieses Erlebnis ergänzen.
Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“