©bobtheskater/Pixabay
Wer nicht direkt in der Stadt oder im Einzugsbereich der öffentlichen Verkehrsmittel lebt, der ist auf Mobilität durch ein eigenes Auto täglich angewiesen. Ein Dienstwagen mit der Möglichkeit zur Privatnutzung ist deshalb einer der effizientesten Benefits, die der Arbeitgeber anbieten kann. Auf der anderen Seite sind jedoch die Kosten nicht zu unterschätzen – ein Überblick, wann er sich lohnt.
Definition: Was ist eigentlich ein Dienstwagen?
Ein Dienstwagen ist grundsätzlich ein Fahrzeug, welches der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für berufliche Fahrten zur Verfügung stellt. Oft weitet er die Nutzungsmöglichkeit auch beschränkt oder unbeschränkt auf den privaten Bereich aus. Im beruflichen Kontext wird der Dienstwagen beispielsweise für Reisen oder Außendiensttermine eingesetzt, da der Arbeitgeber hier nicht verlangen kann, dass der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug nutzt.
Ist die Nutzung des Dienstwagens auch im privaten Bereich gestattet, sieht der Gesetzgeber dies als geldwerten Vorteil, welchen der Arbeitnehmer versteuern muss. Hierfür relevant ist der Neupreis des Fahrzeugs, von welchem der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent (Verbrenner) oder 0,5 Prozent (Elektrofahrzeug) versteuern muss.
Tipp: Mit einem kostenlosen Dienstwagenrechner lässt sich im Internet mit wenigen Klicks herausfinden, was Sie das Fahrzeug „unterm Strich“ wirklich monatlich kosten wird.
Vorteile eines Dienstwagens für Arbeitnehmer
In Deutschland werden aktuell rund fünf Millionen Fahrzeuge gewerblich bewegt, darunter selbstverständlich nicht nur Autos. Doch bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen Dienstwagen an, weiten sie das Nutzungsrecht in der Regel auch auf den privaten Bereich aus. Dies stellt einen enormen Vorteil für den Arbeitnehmer und damit auch einen Grund dar, das Unternehmen nicht zu verlassen.
Dazu kommen die folgenden Vorteile:
- Erhöhte Mobilität und Sicherheit (häufig Neuwagen)
- Anschaffung übernimmt der Arbeitgeber
- Wartung, Versicherung und Kfz-Steuer übernimmt meist der Arbeitgeber
- Bürokratische Arbeiten / Schadensabwicklungen übernehmen Fuhrparkverwalter
- Private Tankkosten werden häufig anteilig / komplett übernommen
Vorteil für den Arbeitgeber: Das Unternehmen profitiert von einem Vorteil für Mitarbeitende, der sich herumspricht. Hierdurch stehen die Chancen auf neue, qualifizierte Bewerber sehr gut. Zudem können steuerliche Ersparnisse genutzt und die Produktivität der Mitarbeiter erhöht werden, da sie mobiler sind.
Mögliche Nachteile eines Dienstwagens
Bei Dienstfahrzeugen handelt es sich in der Regel um Leasingverträge, die der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Hersteller abschließt. Hersteller subventionieren dabei Neuwagen, damit die Leasingraten für Unternehmen attraktiv bleiben. Allerdings: Der Neupreis der Fahrzeuge ist dennoch oft sehr hoch, was sich in der Versteuerung für den Arbeitnehmer zeigt. Ob sich der Dienstwagen lohnt, muss deshalb immer im Einzelfall entschieden werden.
Diese Nachteile können durch den Dienstwagen entstehen:
- Versteuerung orientiert sich immer am hohen Listenpreis
- Art des Firmenwagens hängt sehr von eigener Position ab
- Teilweise private Zuzahlungen erforderlich
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz oft nicht im Vordergrund
Zudem: Wenn der Arbeitgeber private Fahrten verbietet, fallen die meisten Vorteile weg und Sie müssen dennoch mit Ihrem eigenen Kfz zur Betriebsstätte fahren.
Wann lohnt sich ein Dienstwagen?
Ob sich der Dienstwagen für Sie lohnt, müssen Sie immer im Einzelfall betrachten. Nutzen Sie den oben genannten Rechner und finden Sie anhand des Vertrags mit dem Arbeitgeber heraus, wie viel das Fahrzeug wirklich kostet. Diese Kosten stellen Sie dann den Vorteilen wie z. B. der Privatnutzung oder der Übernahme von Tankkosten gegenüber. So lässt sich herausfinden, ob ein Dienstwagen sinnvoll ist – oder ob Sie doch lieber das bereits gekaufte Privatfahrzeug nutzen.
Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“