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Unter dem Projektnamen „Omnibus I“ hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 ein Paket von Vorschlägen zur Änderung bereits gültiger sowie noch geplanter Berichtspflichten veröffentlicht. Die Vorschläge betreffen die Corporate Sustainability Directive (CSRD), die EU-Taxonomie (EU Tax-VO), den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). „Die Vorschläge haben das Potenzial, Unternehmen von Bürokratiekosten zu entlasten. Dafür müssen sie jedoch schnell und vollumfänglich umgesetzt werden,“ so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.
Aktuelle Situation und Bürokratiebelastung
Trotz wiederkehrender Versprechen der Politik, die Bürokratie zu reduzieren, ist sie in den letzten Jahren massiv angestiegen. Verantwortlich dafür waren insbesondere EU-Initiativen zur umwelt- und sozialpolitischen Transformation der Wirtschaft. Dabei wurde vor allem auf eine Regulierung von Wirtschaftsunternehmen durch Berichts- und Nachweispflichten gesetzt. Dies hat zu einer mittlerweile unüberschaubaren Fülle von miteinander vernetzten Richtlinien und Verordnungen geführt. Beispiele hierfür sind: EU-ETS, NFRD, EU Tax-VO, CSRD, CBAM, EUDR, CSDDD, GCD, NZIA, CRMA, SCIP, GPSR, EPREL, WEEE, IED. Mit der aktuellen Omnibus-Initiative der EU-Kommission sollen nun gleich mehrere, besonders aufwendige Bürokratiemonster entschärft und die Belastung für die Wirtschaft wieder auf ein geringeres Maß zurückgefahren werden. Die in dem Omnibus-I-Paket betrachteten Berichtsvorschriften (CSRD, Tax-VO, CBAM, CSDDD) bestehen aus 15 Dokumenten mit einem Gesamtumfang von mehr als 1 400 Seiten. Was die einzelnen Berichtspflichten für Unternehmen bedeuten, lässt sich beispielhaft an CSRD, EU-Taxonomie sowie CBAM zeigen. Das ifaa hat zu diesen Faktenblätter erstellt, die als kostenfreier Download verfügbar sind:
- https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/zahlendatenfakten/zdf-csrd,
- https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/zahlendatenfakten/eu-taxonomie,
- https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/zahlendatenfakten/cbam.
Vorschläge zur Änderung EU-Berichtspflichten
Zur Reduzierung der Bürokratiebelastung von Unternehmen hat die EU-Kommission ein Paket von Änderungen für 4 EU-Berichtspflichten vorgeschlagen. Dieses besteht aus 6 Dokumenten mit insgesamt 237 Seiten. Im folgenden sind einige der wichtigsten Vorschläge aufgelistet.
Vorschläge zur CSRD:
- Zeitliche Verschiebung der Berichtspflicht für erstmalig betroffene Unternehmen um zwei Jahre, d. h. erste Berichterstattung im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
- Beschränkung der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.
- Reduktion der obligatorischen und narrativen Datenpunkte für Nachhaltigkeitsberichte.
Vorschläge zur EU-Taxonomie:
- Zeitliche Verschiebung analog der CSRD für erstmalig betroffene Unternehmen um zwei Jahre, d. h. erste Berichterstattung im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
- Beschränkung der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Nettoumsatz (Entkopplung Umsatzgrenze von CSRD).
- Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen für die Bewertung der Taxonomie von Aktivitäten sowie Möglichkeit zum Verzicht auf eine von drei geforderten Taxonomie-Kennzahlen.
Vorschläge zur CSDDD:
- Beschränkung der Anwendungspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Nettoumsatz (analog zur EU-Taxonomie).
- Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner.
- Ausweitung der Bewertungszyklen von 1 Jahr auf 5 Jahre.
Vorschläge zum CBAM:
- Änderung der Bagatellschwelle von Importen: Statt bisher 150 Euro Warenwert pro Lieferung soll eine gewichtsbasierte Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr bei Waren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemitteln gelten.
- Vereinfachung der Zulassung von Anmeldern und bei den Meldesystemen.
- Vereinfachung bei der Datenermittlung (Emissionen, CO2-Preise).
Umsetzung der Vorschläge
Werden die Vorschläge vollumfänglich umgesetzt, könnten mehrere Milliarden Euro an Bürokratieaufwand in der Wirtschaft eingespart werden. Ob diese Einsparung realisiert wird, hängt von den politischen Entscheidungen in den EU-Institutionen ab. Bei den anstehenden Entscheidungsprozessen werden verschiedene Interessengruppen versuchen Einfluss zu nehmen. Es bleibt somit abzuwarten, was von den Vorschlägen tatsächlich umgesetzt und wann dies für Unternehmen gültig wird. Da sich die Unternehmen aktuell in einem unsicheren und unklaren Schwebezustand befinden, sollten die Entscheidungen nicht zu lange dauern. Dies gebietet die aktuell kritische Wirtschaftsentwicklung.
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