Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet immer weiter voran. Daraus resultiert unter anderem die digitale Speicherung sensibler Patientendaten. Um dieses Verfahren für Zahnarztpraxen gegen die allgemeinen Sicherheitsrisiken des Internets abzusichern, hat die KZBV zum 02. Februar 2021 (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) die IT-Sicherheitsrichtlinie eingeführt. Bei der Einhaltung dieser unterstützt die Software Docusnap.

Bereits seit Januar 2020 ist das neue Digitale-Versorgungs-Gesetz in Kraft getreten. Für Ärzte und Zahnpraxen gilt deshalb ab dem 01. April 2021 die „Richtlinie nach §75B SBG V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“. Die Richtlinie dient vor allem den Zweck, im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens den Datenschutz und die Datensicherheit sensibler Patienten- und Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Dies bewerkstelligt die Sicherheitsrichtlinie, indem sie das Mindestmaß an Maßnahmen festlegt, die für die IT-Sicherheit in vertragszahnärztlichen Praxen ergriffen werden müssen.

Konkrete Beispiele für die geforderten Maßnahmen, die Sie mit Docusnap umsetzen können, sind:

  • Downloaden und nutzen Sie nur Apps aus den offiziellen Stores und löschen Sie diese restlos, wenn Sie sie nicht mehr benötigen.
  • Sichern Sie regelmäßig Ihre Daten.
  • Setzen Sie aktuelle Virenschutzprogramme ein.
  • Regeln Sie Berechtigungen und Zugriffe pro Personengruppe und pro Person.
  • Schützen Sie den Übergang zu anderen Netzen, insbesondere dem Internet, durch eine Firewall.
  • Dokumentieren Sie Ihr internes Netz inklusive eines Netzplanes.

Die zu ergreifenden Maßnahmen passen sich stufenweise an die Größe der Praxis und die Anzahl der „ständig mit der Datenverarbeitung betrauter Personen“ an. Das sind in der Regel alle Personen, die mit dem Praxisverwaltungssystem arbeiten, in der Lohnbuchhaltung arbeiten oder im hauseigenen zahntechnischen Labor angestellt sind. Zum besseren Verständnis der Richtlinie wird die KZBV den Leitfaden „Datenschutz und Datensicherheit“ überarbeiten und kostenfrei zur Verfügung stellen.

Ein Tool, das Zahnärzte und Zahnärztinnen ihrem internen IT-Team oder ihrem IT-Dienstleister zur Umsetzung der neuen Richtlinie an die Hand geben können, ist die Software Docusnap. Docusnap erstellt eine aktuelle Übersicht aller Rechner und Geräte im Netzwerk (wie zum Beispiel Drucker, Switches und Router). Dazu werden installierte Software sowie deren Version abgebildet. Dadurch können unsichere Apps im Netzwerk aufgedeckt und Apps, die nicht mehr benötigt werden, entfernen werden, wie es unter Punkt 1 verlangt wird.

Zusätzlich erhalten Sie in Docusnap schnell und übersichtlich einen Statusbericht Ihrer regelmäßigen Datensicherung und Ihres Virenschutzprogrammes. Auch die Vergabe von Zugriffsberechtigungen wird mit Docusnap erleichtert: eine integrierte Berechtigungsanalyse liefert Informationen darüber, wer auf welche Daten zugreifen kann. Zu guter Letzt können Sie mit Docusnap eine visuelle Dokumentation Ihres Netzwerkes erstellen und sofort erkennen, ob Sie an allen Knotenpunkten durch Firewalls geschützt sind. Diese Dokumentation kann automatisiert aktualisiert werden.

Einmal aufgesetzt spart Docusnap immens Zeit und Kosten in der Umsetzung der neuen Richtlinie.

Überzeugen Sie sich selbst von den vielen Vorteilen der Software: Unter www.docusnap.com/demo können Sie Docusnap mit allen Funktionen 30 Tage lang kostenlos und unverbindlich testen.

Weitere Informationen zu Docusnap finden Sie unter auf der Unternehmenswebseite.

Die gesamten Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie finden Sie hier.

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