Prüfen Sie spätestens jetzt Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2021 anstehende Verjährung. Zum 31.12.2021 droht die regelmäßige Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2018. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Somit sind auch Rechnungen aus dem Jahr 2019 und ggf. später zu überprüfen.  Für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung steht Ihnen das Inkassobüro Marco Ormanns unter +492166-9906512 zur Seite.

www.ormanns-inkasso.de

Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“