In der heutigen Zeit nutzt man zum Navigieren im Auto überwiegend Google Maps. Es ist aktuell, es ist schnell und es zeigt einem immer die günstigste Route. Man kann Google Maps darüber hinaus auch für Strecken nutzen, die man zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muss. Kurzum – man hat alles gebündelt in einer App. Dank der Möglichkeit, sich „Sichere Routen“ anzeigen zu lassen, kann man auch Baustellen, Spurenverengungen oder Unfälle souverän umfahren und schon im Vorfeld diese drohende Zeitverzögerung in den meisten Fällen vermeiden.
Eine weitere, überaus nützliche Funktion ist, dass Maps dank der Aktualität und der im Hintergrund gesammelten täglichen Daten gut voraussagen kann, wann es zu viel Berufsverkehr und damit zu vermehrtem Verkehr kommen kann. Voraussichtliche zeitliche Verzögerungen werden anhand der Routenfarbe bzw. der Farbe der benötigten Fahrzeit schon visuell dargestellt. Wird die Dauer in grün angezeigt, kann man davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt. Darüber hinaus gibt es noch gelb und rot, wobei rot die erheblichste Zeiteinbuße voraussagt. In einigen Städten wird das Farbsystem auch nun schon auf die Parkplatzsuche adaptiert. Hier sagen die einzelnen Farben die zu erwartende Schwierigkeit der Parkposition aus.
Zusammenfassend kann man sagen, das Google Maps nicht mehr wegzudenken ist für die tägliche Navigation. Dadurch, dass es von vielen Endverbrauchern täglich genutzt wird, erhält der Service auch kontinuierlich Daten und kann damit die Aktualität gewährleisten und die Pendlerinnen und Pendler immer präziser durch den Verkehr führen und viel Lebenszeit einsparen. In der heutigen Zeit eine wertvolle Sache!
© pixabay / dapple-designers
https://www.pc-college.de/seminar/google/index.php
Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“