©Franz Bachinger/Pixabay

Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft besteht Handlungsbedarf. Dies bestätigen auch die Minister Robert Habeck und Christian Lindner in aktuellen Aussagen. Die Frage, wie die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann, wird in der Politik kontrovers diskutiert. Einigkeit besteht weitgehend darin, dass Bürokratie die Wettbewerbsfähigkeit belastet und reduziert werden muss. Digitalisierung als Lösungsansatz kann die Symptome etwas lindern, eliminiert aber nicht die Ursachen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten eigentlich von einem zu viel an Vorschriften verschont werden. In der Praxis werden sie jedoch häufig trotzdem mit ihnen konfrontiert. „Für KMU ist es wichtig, sich selbst vor unnötiger Bürokratie zu schützen. Sie sollten für sie nicht zwingende Bürokratieanforderungen kritisch prüfen und rechtmäßige Freiheitsgrade nutzen,“ so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.
 
Die Bürokratie und der Mittelstand
 
Bürokratie entsteht in erster Linie durch politisch gewollte Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten. Beispiele hierfür sind eine Reihe von EU-Vorschriften und nationale Gesetze, die einen erheblichen Aufwand in Unternehmen erzeugen.Hierzu zählen u. a. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung zur Taxonomie oder die anstehende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
„Aus gutem Grund sind Richtlinien, Gesetze und Vorschriften teilweise nicht für KMU gültig. Durch ihre begrenzten Ressourcen (Personal, Zeit, Geld) sind sie nicht in der Lage, aufwendige Bürokratieanforderungen zu erfüllen, ohne ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und damit Existenz zu gefährden“, so Eisele. Obwohl in den genannten Beispielen KMU von einer rechtsverbindlichen Anwendung ausgenommen wurden, werden sie teilweise trotzdem aufgefordert die darin enthaltenen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen. Die Aufforderung kommt beispielsweise von Kunden, die zur Erfüllung eigener Rechtspflichten diese an ihre Lieferanten weiterreichen.

KMU sind nicht verpflichtet
 
KMU sind nach aktuellem Stand nicht zur detaillierten Erfüllung der Anforderungen des LkSG oder der CSRD verpflichtet. Eine gesetzliche Pflicht besteht nur für große Unternehmen, deren Anteil im verarbeitenden Gewerbe der deutschen Wirtschaft nur bei etwa 2 Prozent liegt. Eine Umsetzung für KMU ist freiwillig und kann ressourcen- und anforderungsgerecht gestaltet werden. KMU sollten den für sie gültigen Schutz nutzen und auch gegenüber externen Anspruchsgruppen kommunizieren. Externe Anforderungen können unter Umständen auch auf eine schlanke und weniger bürokratische Art und Weise erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für die aktuell zunehmenden Anforderungen zur Nachhaltigkeit.
Das ifaa entwickelt Konzepte, Methoden und Werkzeuge zur Nachhaltigkeit. Im Gegensatz zu anderen Nachhaltigkeitskonzepten, berücksichtigt der ifaa-Ansatz nicht nur Umwelt- und Sozialthemen, sondern auch wirtschaftliche und technische Themen. Letztere werden die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland maßgeblich beeinflussen. Das Nachhaltigkeitskonzept des ifaa ermöglicht zudem eine individuelle Anpassung und Freiräume für eine alternative Gestaltung mit reduzierter Bürokratie. Informationen, Arbeits- und Handlungshilfen stehen auf der Webseite des ifaa zur Verfügung: www.arbeitswissenschaft.net/themenfelder/nachhaltigkeit

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